SCHADENGUTACHTEN
Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Verzichten Sie als Geschädigter niemals auf Ihr Recht, einen eigenen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Nur ein Gutachten von einem von Ihnen beauftragten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen sichert Ihnen vollumfänglich alle rechtlichen Ansprüche, die Ihnen zustehen. Durch unsere gänzliche Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft, ohne jegliche Partner- und Beauftragungsverträge, können wir Ihre Ansprüche und Interessen bestmöglich vertreten.
Ein objektives Gutachten nach den modernsten Reparaturmethoden und der aktuellsten Rechtsprechung ist die Grundvoraussetzung um Ihre Ansprüche aus dem Schadensfall korrekt abzuwickeln.
Wir beraten Sie kostenlos und umfassend und erstellen im Anschluss gern für Sie das, auf Ihren Schadensfall zugeschnittene, Gutachten. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und können sämtliche Ansprüche geltend machen, die Ihnen auch zustehen. Wir zeigen in unserem Gutachten den Reparaturweg auf, weisen die voraussichtlichen Reparaturkosten aus, geben Auskünfte über die entsprechenden Fahrzeugwerte und ermitteln gegebenenfalls die unfallbedingt entstandene Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Für die vollumfängliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Versicherung ist es heutzutage fahrlässig, keinen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Als Laie kennt man seine Ansprüche oftmals nicht genau. Dies nutzen die Versicherungen gern aus um Schadenpositionen und Nebenkosten ungerechtfertigter Weise zu kürzen. Wir empfehlen Ihnen daher die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser unterstützt Sie von Anfang an mit der Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche. Sollten Sie keinen Verkehrsrechtsanwalt kennen, helfen wir Ihnen hierbei gern weiter.
Wichtig zu wissen:
Im Haftpflichtfall ist der Unfallverursacher gemäß BGB §249 verpflichtet, den kompletten entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies beinhaltet auch das Honorar für die Gutachtenerstellung. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie müssen daher nicht in Vorleistung gehen. Rufen Sie uns einfach an. Gern beraten wir Sie kostenlos in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Vorteile
- Kostenfreie Beratung
- Schnelle und unkomplizierte Auftragsbearbeitung
- Flexible und zeitnahe Terminvereinbarung bei Ihnen zu Haus, in der Arbeit, Ihrer Werkstatt des Vertrauens oder in einer unserer Partnerwerkstätten
- Sie erhalten ein umfangreiches Gutachten zur Beweissicherung mit allen für die Schadenabwicklung wichtigen Inhalten
- Ihr Gutachten wird nach den modernsten Reparaturtechniken und der aktuellsten Rechtsprechung erstellt
- Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab
- Betreuung in allen Fragen auch nach der Gutachtenerstellung
Unser Schadengutachten enthält
- Die Kalkulation der Reparaturkosten mit Bestimmung des Reparaturweges
- Eine Stellungnahme zur Wertminderung
- Angaben zum Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, wenn erforderlich
- Angaben zur Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer
- Angabe der Mietwagenklasse sowie der Höhe eines eventuellen Nutzungsausfalles
- Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
- Umfangreiche fotografische Dokumentation des Schadens



