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SCHADENGUTACHTEN

Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Verzichten Sie als Geschädigter niemals auf Ihr Recht, einen eigenen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Nur ein Gutachten von einem von Ihnen beauftragten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen sichert Ihnen vollumfänglich alle rechtlichen Ansprüche, die Ihnen zustehen. Durch unsere gänzliche Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft, ohne jegliche Partner- und Beauftragungsverträge, können wir Ihre Ansprüche und Interessen bestmöglich vertreten.
Ein objektives Gutachten nach den modernsten Reparaturmethoden und der aktuellsten Rechtsprechung ist die Grundvoraussetzung um Ihre Ansprüche aus dem Schadensfall korrekt abzuwickeln.

Wir beraten Sie kostenlos und umfassend und erstellen im Anschluss gern für Sie das, auf Ihren Schadensfall zugeschnittene, Gutachten. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und können sämtliche Ansprüche geltend machen, die Ihnen auch zustehen. Wir zeigen in unserem Gutachten den Reparaturweg auf, weisen die voraussichtlichen Reparaturkosten aus, geben Auskünfte über die entsprechenden Fahrzeugwerte und ermitteln gegebenenfalls die unfallbedingt entstandene Wertminderung Ihres Fahrzeugs.

Für die vollumfängliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Versicherung ist es heutzutage fahrlässig, keinen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Als Laie kennt man seine Ansprüche oftmals nicht genau. Dies nutzen die Versicherungen gern aus um Schadenpositionen und Nebenkosten ungerechtfertigter Weise zu kürzen. Wir empfehlen Ihnen daher die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser unterstützt Sie von Anfang an mit der Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche. Sollten Sie keinen Verkehrsrechtsanwalt kennen, helfen wir Ihnen hierbei gern weiter.

Wichtig zu wissen:

Im Haftpflichtfall ist der Unfallverursacher gemäß BGB §249 verpflichtet, den kompletten entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies beinhaltet auch das Honorar für die Gutachtenerstellung. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie müssen daher nicht in Vorleistung gehen. Rufen Sie uns einfach an. Gern beraten wir Sie kostenlos in einem persönlichen Gespräch.

Ihre Vorteile

  • Kostenfreie Beratung
  • Schnelle und unkomplizierte Auftragsbearbeitung
  • Flexible und zeitnahe Terminvereinbarung bei Ihnen zu Haus, in der Arbeit, Ihrer Werkstatt des Vertrauens oder in einer unserer Partnerwerkstätten
  • Sie erhalten ein umfangreiches Gutachten zur Beweissicherung mit allen für die Schadenabwicklung wichtigen Inhalten
  • Ihr Gutachten wird nach den modernsten Reparaturtechniken und der aktuellsten Rechtsprechung erstellt
  • Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab
  • Betreuung in allen Fragen auch nach der Gutachtenerstellung

Unser Schadengutachten enthält

  • Die Kalkulation der Reparaturkosten mit Bestimmung des Reparaturweges
  • Eine Stellungnahme zur Wertminderung
  • Angaben zum Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, wenn erforderlich
  • Angaben zur Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer
  • Angabe der Mietwagenklasse sowie der Höhe eines eventuellen Nutzungsausfalles
  • Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
  • Umfangreiche fotografische Dokumentation des Schadens

Zweirad-Rahmenvermessung

Sie hatten einen Unfall?

Nach einem Unfall muss zu den üblichen von außen erkennbaren Beschädigungen wie Kratzern oder Rissen in den Verkleidungs- oder Anbauteilen auch die Frage nach dem Zustand der Fahrwerkselemente ihres Motorrades beantwortet werden. Zumeist sind Schäden am Rahmen, dem Rahmenheck, der Schwinge und der Gabel mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Daher werden bei der Aufnahme des Unfallschadens diese Beschädigungen oft nicht berücksichtigt.

Wenn diese Beschädigungen am Fahrwerk nicht entdeckt werden, kann es zu einer veränderten Geometrie des Fahrwerks kommen und somit kann dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko am Motorrad darstellen.

Werden Schäden am Fahrwerk, welche von einem Unfallereignis herrühren erst später festgestellt, ist es häufig sehr schwierig vorhandene Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen.

Daher vermessen wir bei jeder Besichtigung das beschädigte Motorrad mit dem Scheibner mega-m.a.x Vermessungssystem. Bei dieser Fahrwerksvermessung wird der geometrische Zustand des Motorradrahmens und weiterer wichtiger Fahrwerkskomponenten exakt geprüft und das Messergebnis in einem Zertifikat ausgewiesen.
Nur dadurch ist es möglich, den tatsächlichen Reparaturaufwand korrekt zu ermittelt. Es bleiben keine unerkannten Schäden zurück. Oft entscheidet insbesondere der Zustand des Rahmens und der Gabel über eine Reparaturwürdigkeit oder einen Totalschaden.

Sie möchten sich beim Kauf oder Verkauf eines Zweirades absichern?

Jeder Unfall oder auch umgangssprachlich die kleinen „Umfaller“ im Stand, sind bei der Veräußerung eines Zweirades offenbarungspflichtig. Wenn Sie einen Nachweis über die Unversehrtheit des Rahmens und der Fahrwerkskomponenten haben, ist dies ein starkes Argument, das Vertrauen beim Verkauf schafft.

Ein Zertifikat über die Maßhaltigkeit des Rahmens trägt daher zur Sicherheit beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtmotorrades bei.
Und selbstverständlich sichert das Zertifikat den Verkäufer gegen spätere rechtliche Ansprüche ab.

Eine Vermessung kann jederzeit auch bei Ihnen vor Ort erfolgen. Wir beraten Sie gern telefonisch und persönlich.

FAHRZEUGBEWERTUNG (PRIVAT- / FIRMENFAHRZEUG)

Soll ein Fahrzeug aus der Firma herausgenommen oder in das Anlagevermögen übernommen werden, fordert das Finanzamt in der Regel ein neutrales Wertgutachten.
Auch bei Scheidungs- und Erbangelegenheiten lässt sich durch eine unparteiisch und neutral erstellte Fahrzeugbewertung Klarheit über den Wert eines Fahrzeugs schaffen und hilft somit, Streit zu vermeiden.

Sie haben Ihr Fahrzeug aufwändig umgebaut?

Auch hier macht ein Gutachten Sinn, um den Wert des Fahrzeugs, zum Beispiel im Falle eines Schadens oder Verkauf, nachweisen zu können.

Sie wollen Ihr Auto privat verkaufen?

In den Gebrauchtwagenbörsen ist die Spanne der angebotenen Fahrzeuge oft riesig. Zudem werden hier meist Wunschpreise aufgerufen, die mit der Realität wenig zu tun haben. Wir ermitteln einen objektiven Marktwert anhand aller wertbeeinflussenden Faktoren für Ihr Fahrzeug. Somit können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht zu günstig anbieten, aber auch kein Ladenhüter wird.

WERTGUTACHTEN FÜR OLDTIMER UND YOUNGTIMER

Wir finden den richtigen Wert für Ihren Oldtimer oder Youngtimer.

Bei der heutigen Entwicklung am Oldtimermarkt ist es geradezu fahrlässig, den Wert seines Old- und Youngtimers nicht durch ein aussagekräftiges und anerkanntes Wertgutachten abzusichern.

Der Nachweis des Fahrzeugwertes ist besonders bei Diebstahl- und Brandschäden schwer bis nicht mehr zu erbringen. Die Versicherung reguliert hier nur nach Durchschnittspreisen, die dann weit unter dem Wert des Fahrzeugs liegen können.

Die Versicherungen verlangen für die Einstufung in der Regel ein Marktwertgutachten. Wir liefern Ihnen eine von den Versicherungen anerkannte Bewertung, damit Ihr „Schätzchen“ im hoffentlich nie eintretenden Schadensfall gut versichert ist. Wir ermitteln für Sie die Zustandsnote und den Marktwert anhand der gängigen Bewertungsmaßstäbe.

Sie haben bereits ein Wertgutachten? Denken Sie daran, dies alle paar Jahre auf die Aktualität prüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Die Preisentwicklung hat in den letzten Jahren bei einer Vielzahl von Modellen stark angezogen. Ein zum Beispiel drei Jahre altes Wertgutachten ist als Nachweis für den aktuellen Zustand des Fahrzeuges unbrauchbar.

Leasingbewertungen

Ärger bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber?
Gehen Sie diesem Risiko aus dem Weg und erstellen Sie vor der Abgabe Ihres Fahrzeugs ein Rücknahmegutachten durch einen neutralen Sachverständigen. Wir orientieren uns hier an den üblichen Rücknahmestandards, so dass einer Rückgabe ohne böse Überraschungen nichts im Wege steht.

Technische Gutachten

Neben Unfallgutachten beraten wir Sie gern in allen Fragen rund um das Fahrzeug bei technischen Problemen und Mängeln.
Wir erstellen:

  • Beweissicherungsgutachten
  • Überprüfungen auf Unfallfreiheit und Reparaturmängel oder Lackiermängel
  • Untersuchungen von Fahrzeugen auf Sachmängel bzw. Mängelfreiheit

AUTO GEKAUFT? VERDACHT AUF UNFALLVORSCHADEN / TECHNISCHEN MANGEL?

Das gekaufte Auto hat einen nicht angegebenen Unfallschaden oder technische Mängel. Hier erstellen wir für Sie ein Beweissicherungsgutachten, mit dem Sie Ihre Ansprüche, notfalls auch vor Gericht, geltend machen können.
Besser, Sie kontaktieren uns vor dem Kauf. Wir checken für Sie das Fahrzeug vor dem Kaufvertrag. So lässt sich viel Ärger und viel Geld sparen.
Mit einer Lackschichtdickenmessung lässt sich in vielen Fällen bereits erste Prognose über die Unfallfreiheit eines Fahrzeugs stellen. Je nach Wunsch können dann tiefer gehende Untersuchungen weitere Sachverhalte aufklären. So können im Vorfeld bereits Angaben des Verkäufers schnell und einfach überprüft werden und bei Zweifeln Abstand vom Kauf genommen werden.

FAHRZEUG SCHLECHT REPARIERT / INSTANDGESETZT?

Sie sind der Meinung, Ihr Fahrzeug wurde nach einem Unfall schlecht oder nicht sach- und fachgerecht repariert? Eine in Auftrag gegebene allgemeine technische Reparatur wurde nicht sach- und fachgerecht durchgeführt?
Wir prüfen die Qualität der Reparatur und erstellen ein entsprechendes Gutachten für die Beweissicherung.

AMTLICHE TÄTIGKEITEN

Als Partner des TÜV NORD führen wir sämtliche amtliche Fahrzeuguntersuchungen wie Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen und Oldtimerbegutachtungen (H-Kennzeichen) in unseren Partnerwerkstätten durch.

Rufen Sie uns an, wir vereinbaren gern mit Ihnen einen Termin in einer unserer Partnerwerkstätten.